Liebe TGL Mitglieder,
nach der Bund-Länder Vereinbarung von vergangenen Mittwoch hat die Landesregierung NRW heute eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die ab Montag, 02.11.2020, in Kraft tritt. Für den Tennissport und die Tennisvereine in NRW ergeben sich daraus folgende Regelungen:
Allgemeiner Spiel- und Trainingsbetrieb
Es kann ab Montag, 2.11., kein Spiel- und Trainingsbetrieb in Sport- und Tennishallen bis zum 30. November 2020 stattfinden.
Gastronomie
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt.
Um der Entscheidung der Bundesregierung und der Landesregierung NRW nachzukommen, hat der Vorstand der Tennisgemeinschaft Leverkusen e.V. entschieden, die Sporstätte der TG Leverkusen ab dem 02. November 2020 zu schließen.
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung finden Sie in beigefügter Anlage.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Geschäftsführer
Michael Klein – gf@tg-leverusen.de
Wir werden Sie fortlaufend informieren, sobald uns weitergehende Informationen zur Verfügung stehen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Vorstand der Tennisgemeinschaft Leverkusen e.V.