6. Corona-Update 2021 - Hallennutzung ohne Testung
Liebe TGL Mitglieder,
nach der aktuellen Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 21.06.2021, können wir unsere Tennishalle ab sofort wieder ohne Test-, Impf- oder Genesungsnachweis nutzten. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m ist aber weiterhin gültig.
Hier der Auszug aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 26. Mai 2021, in der ab dem 21. Juni 2021 gültigen Fassung:
§ 14
Sport
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6. wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, bei der Sportausübung der Verzicht auf
Negativtestnachweise, wobei beim kontaktfreien Sport in geschlossenen Räumen einschließlich
Fitnessstudios wahlweise auf die Negativtestnachweise oder den Mindestabstand
verzichtet werden kann.