7. Corona-Update 2021 - neue Corona Schutzverordnung ab Freitag 20.08.2021
Liebe TGL Mitglieder,
ab Freitag, den 20. August 2021 gilt eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO).
Ab dann gelten die sogenannten 3G-Regeln. Was bedeutet 3G?
- Geimpft
- Genesen
- Getestet (ein Selbsttest zählt hier aber nicht dazu)
Hier das Wichtigste im Überblick
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Short-Cut
Der Tennissport auf der Außenanlage und der Terrasse der Tennisklause sind von den 3G-Regeln nicht betroffen. Die 3G Vorgaben gelten für alle Innenräume der Klubanlage der TG Leverkusen
- Foyer
- Tennishalle
- Duschen/Umkleiden/WC
- Bistro Tennisklause
Wir, der Vorstand und der Geschäftsführer der TG Leverkusen, unterstützen diese Regelungen ausdrücklich und erwarten, dass bei Inanspruchnahme der Innraumbereiche der TG Leverkusen die entsprechenden Zertifikate mitgeführt und bei Bedarf/nach Aufforderung vorgelegt werden können. Ist dies nicht der Fall bzw. können die Unterlagen nicht vorgelegt werden, ist der Aufenthalt in diesen Bereichen der TG Leverkusen nicht gestattet.