TG Leverkusen

1. Corona Update 2022

Veröffentlicht am 13.01.2022

Liebe TGL Mitglieder,

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft. Für die TG Leverkusen, insbesondere für die Nutzung der Tennishalle, gelten daher bis auf Weiteres folgende Regelungen:

Nur geimpfte und genesene Personen die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen können haben Zugang zum Klubgelände und der Gastronomie der TG Leverkusen.

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+

  Im Einzelnen:

  • 2G-plus-Regelung - Entfall der Testerfordernis: In Ergänzung zu den Ausführungen vom 11.1. entfällt die Testpflicht bei 2G-plus (n. §4 (3) CorSChVO) neben den Personen mit Auffrischungsimpfung ("Booster") auch für Personen, bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
  • Anerkennung Boosterimpfung bei Erstimpfung mit Johnson&Johnson-Vakzin: Der LSB hat uns am gestrigen Tage eine Ausführung des NRW-Gesundheitsministeriums weitergeleitet. In dieser Mail wird klargestellt, dass Personen, die bei der Erstimpfung das Vakzin Johnson&Johnson erhalten haben (eine Impfung), mit einer zusätzlichen Auffrischungsimpfung nach der Coronaschutzverordnung ebenfalls als geboostert gelten. Somit entfällt auch hier die Testpflicht im Rahmen von 2G-plus.

Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

  • Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test. (Details, siehe oben)
  • Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: mit 2G+).

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt ebenso 2G+.

Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

4. Zuschauer

  • Die TG Leverkusen erlaubt, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, das Zuschauen nur in der Gastronomie.
  • Das Coaching in der Tennishalle ist, mit den Vorgaben der TVM-WspO, erlaubt.
  • Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).

Diese Regelungen sind für die TG Leverkusen gültig. Auf anderen Anlagen, in anderen Tennishallen können andere Regelungen greifen. Bitte informiert Euch vorher darüber.

Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)!

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