TG Leverkusen

Beitragsordnung der Tennis­gemeinschaft Leverkusen e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Höhe und Struktur der Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge kann nur durch die Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt:
    a. Beiträge aller Beitragsklassen und deren Höhe.
    b. Umlagen und deren Höhe
  2. Der Vorstand beschließt:
    a. Aufnahmegebühren und deren Höhe
  3. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

§ 3 Vereinskonto

IBANDE96 3755 1440 0114 0010 68
BICWELADEDLLEV
KreditinstitutSparkasse Leverkusen

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 4 Beiträge

MitgliedsformBeitragshöhe pro Jahr in EUR
01Kinder bis 8 Jahre60,-
02Jugendliche bis 18 Jahre100,-
03Jugendliche bis 18 Jahre (1. Kind eines erwachsenen Mitglieds)90,-
04Jugendliche bis 18 Jahre (2. Kind eines erwachsenen Mitglieds)75,-
05Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren (eines erwachsenen Mitglieds ab 3. Kind)0,-
06Erwachsene über 18 Jahre290,-
07Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften540,-
08junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ,Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)200,-
09Ehrenmitgliedero.B.
10Probemitgliedschaft Erwachsene lt. Ausschreibung50,-
  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Inaktive Mitgliedsbeiträge entsprechen 30% des regulären Mitgliedsbeitrags
  3. Mitgliedsbeiträge von vom Vorstand genehmigten Kooperationspartnern entsprechen den regulären Mitgliedsbeitrag abzüglich 10% im 1. Mitgliedsjahr
  4. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 06 - 08 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06 - 08.
  6. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB-NRW), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB-NRW festgelegten Sätze.
  7. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zuerteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID, DE19ZZZ00000081398, und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) jährlich zum 1. Februar ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
  8. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig am 1.2. eines laufenden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Der ausstehende Beitrag wird dann, ab dem ersten Tag des Verzuges, mit 10 % Zinsen/jährlich auf die Beitragsforderung verzinst. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages / der Gebühren / der Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.
    Der Verein kann durch den Vorstand weiter ein Strafgeld bis zu € 50,00 je Einzelfall verhängen.
  9. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechts-anspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
  10. Erfolgt der Vereinseintritt zwischen dem 01.07. und dem 30.09. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  11. Erfolgt der Vereinseintritt zwischen dem 01.10. und dem 31.12. erfolgt keine Berechnung des Beitragssatzes.
  12. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
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Telefon - Büro0214 35762830
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